Ob Solaranlage, Wohnen oder Studieren: Dank der neuen Gesetze sollen
künftig alle weniger Steuern zahlen. Der Bundestag hat am Freitag dem
Jahressteuergesetz mit umfangreichen Steueränderungen zugestimmt.
Entlastungen gibt es zum Beispiel für Solaranlagen, Arbeiter und
Wohnungsbau. Mineralölkonzerne sind zeitweilig in der „Energiekrise“
verwickelt. Die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft und Schenkung
kann teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Energiekrisenbeitrag:
Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriekonzerne, die nach Russlands Angriffskrieg in
der Ukraine und steigenden Energiepreisen Milliardengewinne machen, gehen
eine „Energiekrisenwette“ ein – pünktlich zu den Geschäftsjahren. 2022 und 2023.
Gewinne, die das Durchschnittsergebnis im Vergleich zu den Vorjahren
um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert. Vermutlich vor
diesem Hintergrund schrieb Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf
Twitter, dass das jährliche Steuergesetz vor allem gute Nachrichten, aber auch
„Rechner“ enthalte. Über die „Ergebnissteuer“, die er längst ablehnt, will er nicht
sprechen. Aber das Gesetz sagt: „Die EU-Energiekrisensteuer ist eine Steuer
nach dem Abgabenrecht.“ Die Maßnahme soll dem Bund eine Milliarde Euro
Mehreinnahmen bringen. Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der
Grünen, erklärte, die Beteiligung der Mineralölkonzerne an den Kosten der
Krise mit ihren überhöhten Gewinnen sei „ein wichtiges Zeichen der
Gerechtigkeit und Solidarität“. „Vor einem halben Jahr hätte niemand gedacht,
dass wir sie einmal als Ampel nutzen würden.“ Die Grünen hätten eine höhere
Steuer als die von der EU geforderte Mindeststeuer von 33 Prozent gewollt,
aber das war in der Koalition nicht möglich.
Entlastung für Arbeitnehmer und Alleinerziehende:
Die Höhe des Alleinerziehenden Zuschusses wird von 4.008 Euro auf 4.260 Euro
pro Jahr erhöht. Familienministerin Lisa Paus
(Grüne) sprach über den Bau lohn, der wichtig sei, um Alleinerziehende zu
unterstützen. „Vielen Alleinerziehenden fällt es trotz ihrer Arbeit schwer, für sich
und ihre Kinder eine stabile Existenz zu sichern. Auch zur Entlastung durch
steigende Energiepreise und Inflation bedarf es zusätzlicher Unterstützung.“
Zusätzliche Leistungen ergeben sich durch die Erhöhung der Spar-, Studien
und Arbeitsvergütung. Die Homeoffice-Regelungen werden vereinfacht und der
Festpreis des Homeoffice erhöht. Nach der Corona-Pandemie arbeiteten viele
Mitarbeiter von zu Hause statt im Büro. Die Voraussetzungen zur Senkung der
Haushaltskosten waren jedoch häufig erfüllt. Daher wurde 2020 eine temporäre
Homeoffice-Flatrate eingeführt. Dieses Kit wird nun aufgestockt. Ab sofort
beträgt die Tagesgebühr 6 Euro für maximal 210 Tage. Der maximale
Steuerbetrag beträgt somit 1260 Euro pro Jahr. Ab sofort bekommen alle, die
zu Hause studieren und keinen Job im Unternehmen haben, ebenfalls eine
jährliche Zahlung von 1.260 Euro. Dies sollte viel „Papierkram“ einsparen.
Wohnungs- und Energiepolitik:
Das Jahressteuergesetz soll neuen, ins Stottern geratenen
Wohnungsbauträgern neue Impulse geben, sagte der SPD-Abgeordnete
Bernhard Daldrup im Bundestag. Insbesondere die lineare Abschreibung von
Wohngebäuden wird von zwei auf drei Prozent steigen.
Steuerpflichtige können Rentenzahlungen ab dem kommenden Jahr, also zwei
Jahre früher als ursprünglich geplant, vollständig absetzen. Dies ist der erste
Schritt, um das langfristige Risiko einer Doppelbesteuerung von Renten zu
vermeiden. Der Energiefestpreis von 300 Euro für Rentner und Rentner sowie
für Arbeitnehmer ist voll steuerpflichtig. Die Besteuerung richtet sich nach der
Individualsteuer. Das schafft sozialen Ausgleich, weil die Besteuerung
einkommensabhängig ist, wie ein Schreiben an Abgeordnete der SPD- Bundestagsfraktion zeigt.
Mit der steuerlichen Förderung von Solaranlagen soll
der Ausbau der Erneuerbaren Energien kräftig vorangetrieben werden, so der
Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt. Wer eine kleine Solaranlage
auf dem Dach seines Hauses hat, ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 von
der Einkommenssteuer befreit. Januar 2022. Zudem entfallen viele steuerliche
Meldepflichten.